Unsere Sportvereine können Krisenhilfe beantragen
Unsere Sportvereine können Krisenhilfe beantragen
Förderanträge sind über das Förderportal des Landessportbundes NRW zu stellen
Die Vereinsfinanzen sehen nach Corona überall gleich aus, nämlich angespannt. Dabei leisten unsere Sportvereine so viel für unsere Kinder, unsere Fitness, unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Trotzdem wird vor möglichen Schließungen von Schwimmbädern und anderen Sportstätten gewarnt. Deswegen gewährt die Landesregierung Energiehilfen für Sportvereine, die voraussichtlich ab dem 01. März 2023 beantragt werden können.
Dazu erläutert der Landtagsabgeordnete Klaus Hansen:
„Auf der Seite des Landessportbundes NRW können Sportvereine bereits jetzt einen Musterantrag Energiekrisenhilfe einsehen und sich so einen Überblick verschaffen, welche Informationen und Unterlagen gebraucht werden. Es können Strom- und Heizungskosten zur Berechnung des Billigkeitsleistung angeführt werden. Sportvereine, bei denen mit Pelltes, Flüssiggas oder Öl geheizt wird, können ebenfalls einen Antrag auf Abfederung der hier entstandenen Mehrbelastung stellen“. Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Infos finden Sie unter: https://www.lsb.nrw/unsere-themen/energiekrise-2022-23
„Erinnern möchte ich zudem an die Antragsfrist für das Förderprogramm Digitalisierung, wo Sportvereine aus dem Kreis Lippe eine Vollförderung für z.B. digitale Steuerungstechnik für Sporthallen oder die Anschaffung von Laptops erhalten können. Diese endet am 28. Februar 2023.“ gibt Hansen als Hinweis noch auf den Weg mit.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ksb-lippe.de/ueber-uns/foerderprogramme/foerderprogramm-digitalisierung