Soforthilfeprogramm 2023 für Sportvereinein NRW
Land stellt insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit
„Die aktuelle Energiekrise, die durch den russischen Angriffskrieg verursacht wurde, trifft auch unsere Sportvereine. Diese sind bereits durch die Coronaauswirkungen stark gebeutelt, so dass das Soforthilfeprogramm der Landesregierung gerade richtig kommt, denn die Energiekosten können bei Sportvereinen besonders schwer eingespart werden.“ – freut sich der örtliche Landtagsabgeordnete Klaus Hansen, die gute Nachricht zu überbringen.
Das Soforthilfeprogramm der Landesregierung unterstützt Sportvereine und die sonstigen gemeinnützigen Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen, die durch krisenbedingte Energiemehrkosten belastet sind durch Zuschüsse im Rahmen einer Billigkeitsleistung. Konkrete Details werden demnächst auf der digitalen Plattform des Landessportbundes www.lsb.nrw bekannt gegeben werden.
Finanziert wird die Hilfe aus Mitteln des eingerichteten Sondervermögens zur „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“. Hansen erläutert: „Am 20. Dezember 2022 haben wir im Landtag das Krisenbewältigungsgesetz verabschiedet, welches Grundlage für das Soforthilfeprogramm ist. Unsere Sportvereine sind gelebtes Engagement und Teilhabe und verbinden Menschen aus allen gesellschaftlichen Ebenen. Sie sollen trotz hoher Energiepreise ihren Aufgaben auch im Winter nachkommen können.“ fasst Hansen abschließend zusammen.